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Last Updated: 11/25/2009

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Monday, November 30, 2009 
Leider muss ich die unerfreuliche Mitteilung machen, dass das Konzert mit Yelwork am 05.12.09 im K 17 / Berlin aus mir noch unbekannten Gründen abgesagt wurde. Es tut mir für diejenigen Leid, die sich darauf gefreut haben...

siehe auch:

http://blogs.myspace.com/index.cfm?fuseaction=blog.view&friendId=38406913&blogId=520249470

Beste Grüße -

Alex.

Tuesday, August 19, 2008 

Diesen erfeulichen Bericht habe ich heute von einem Freund zugeschickt bekommen:

"M'Era Luna 2008 - Der Sonntag Am Sonntag starteten wir recht spät ins Festival Programm.

Das Wichtigste in Schlagzeilen

Positivste Neuentdeckung: Painbastard
Größte Enttäuschung Apoptygma Berzerk
"Life is live" Award (Beste Performance) New Model Army
"I'm so bad baby" - Award Blitzkid

War der Samstag ein Alternative Tag gehörte der Sonntag dem Horror Punk und dem Aggrotech.




Painbastard

Painbastard habe ich mir eigentlich nur auf Empfehlung einer Freundin angesehen. Ein Mann tobt zu Industrialklängen über die Bühne und schreit seine Botschaften mit verzerrter Stimme ins Publikum - und es macht richtig Spaß. Der Hangar war trotz früher Stunde gut gefüllt....

(Quelle: http://derwahnsinnhateinennamen.twoday.net/stories/5122691/)

Da kann ich nur Deiner Freundin danken und mich für diesen Bericht bedanken...

I.d.S. -

Bis zum nächsten Mal -

Alex.
Saturday, August 16, 2008 

Current mood:  smitten
Vergangene Woche hatte ich zum wiederholten Male die Diskussion darüber, ob es richtig ist, private Bilder (wie z.B. von meinem Sohn) auf meine Myspace-Page zu laden, da es ja eine Band-Page wäre....

Okay, für Kritik bin ich immer offen, aber diesem Thema vertrete ich eine andere Meinung: Painbastard bin ich und ich bin Painbastard, d.h. Painbastard ist ein Teil von mir, Painbastard ist authentisch sowie höchstpersönlich und nicht irgendeine Electro-Combo mit Fantasie-Namen und -Texten. Mit Painbastard erzähle ich Teile aus meinem Leben, d.h. privat, beruflich sowie aus meinem Gefühlsleben, denn dies alles ist der Grund und der Antrieb bzw. der Motor für meine Musik, meine Texte und quasi für mein gesamtes Schaffen. Manche Dinge lassen sich eben nicht einfach voneinander trennen, sondern sind komplex. Darum sehe ich auch keine Notwendigkeit dafür, eine separate "alex@painbastard-myspace-page" zu erstellen. Wozu auch? So einen starken Geltungsdrang habe ich nun auch wieder nicht, dass ich noch eine zusätzliche Myspace-Page benötigen würde ;-)

Ich gehe davon aus, dass dies jetzt auch jeder noch so kritische Zweifler verstehen wird / kann...wenn nicht, dann ändert dies trotzdem nichts an meiner Einstellung, denn welchen Spruch zitierte Stromberg in der heutigen Folge (leider eine Wiederholung): Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird (oder so ähnlich)... ;-)

In diesem Sinne...beste Grüße -

Eurer Alex.

NACHTRAG (16.08.08):

Natürlich möchte ich vollständigkeitshalber auch erwähnen, was die "Kritiker" zu diesem Thema sagen. Daher hier ein Auszug:

"sehr interessanter blog. ...mir ist dass nämlich auch aufgefallen und ich bin anderer meinung als die leute die dir darauf geantwortet haben. ich finde nicht dass private sachen in eure bandpage gehören, und zwar ÜBERHAUPT nicht. dafür solltest du dir ein privates profil zulegen. wenn du dich mal umschaust bei anderen bands trennen die auch sehr genau. vielleicht bist du anderer meinung und jetzt sei nicht böse, ich finde seine privaten sachen aussen vorzulassen ist professioneller!..."

Wie immer im Leben gibts es zwei Seiten - ein Pro und ein Contra. Ich finde diese o.g. Argumentation durchaus verständlich sowie nachvollziehbar und in gewisser Weise auch richtig. Jedoch will ich abschließend auszugsweise noch anführen, was ich darauf (ge)anworte(t habe):

"...Ich sehe das aber anders...auch wenn es in Deinen Augen unprofessionell ist. Aber ICH bin ICH und ICH bin auch Painbastard, daher kann man das nicht trennen und werde ich dies auch aus Gründen der Professionalität nicht ändern, weil das heißen würde, dass ich mich verstelle..und das mache ich für niemanden, denn ich bin auf meine Musik nicht angewiesen, muss aber jeden Morgen selbst in den Spiegel schauen. Solange ich das kann, bin ich mir treu geblieben, was heutzutage nur wenige von sich behaupten können.

So...jetzt habe ich es gesagt ;-)..."

Damit müsste eigentlich alles gesagt sein....

Schönes Wochenende -

Alex.


Wednesday, May 14, 2008 
ALSO, ICH WILL AUF DEM NEUEN ALBUM, DAS 2009 ERSCHEINEN WIRD, ENDLICH ERNST MIT MEINEM BEREITS JAHRELANGEN VORHABEN MACHEN UND EINE (GAST)SÄNGERIN, DIE PAINBASTARD FÜR 1,2,3...LIEDER IHRE STIMME LEIEN WÜRDE, HINZUZIEHEN.

MUSIK UND TEXTE KOMMEN VON
PAINBASTARD, MITDENKEN UND KREATIVITÄT SIND ALLERDINGS ERLAUBT UND WILLKOMMEN.

WENN DU ALSO INTERESSE, ZEIT UND VOR ALLEM EINE GUTE STIMME - WAS NATÜRLICH IMMER EINE FRAGE DES PERSÖNLICHEN GESCHMACKES IST - HABEN SOLLTEST, DANN MELDE DICH EINFACH HIER ODER PER EMAIL BEI: alex@painbastard.de  

AUFGRUND DER LAGE UNSERES TONSTUDIOS IM RAUM SACHSEN WÄRE ES NATÜRLICH PRAKTISCH, WENN DU AUCH IN SACHSEN "HAUSEN" WÜRDEST. LETZTENDLICH ENTSCHEIDET NATÜRLICH DEINE STIMME.

NA DANN, LOS GEHTS...UND BITTE WEITERSAGEN!!!
Tuesday, February 26, 2008 

Current mood:  pugnacious

Wir stecken gerade erst am Anfang des Jahres 2008 und ich könnte schon wieder laut schreien und Amok laufen...

Daher habe ich mir für 2008 mit dicken Buchstaben "LAUT GEGEN DUMMHEIT UND INTOLERANZ" auf meine Painbastard - Fahne geschrieben. Vorbei ist nun die Zeit, in welcher ich lautlos Dinge hingenommen habe, die mich ankotzen, nur um nicht mit "bestimmten" Leuten anzuecken. Und wer dachte, dass ich bis jetzt schon ein Querulant sei , der darf sehr gespannt darauf sein, was nun passieren wird.  Ich gebe einen Scheiß auf die Meinungen derer, die denken, mich in irgendwelche Ecken stecken zu müssen. Dies ist das typische Schwarz - Weiß - Denken oberflächlicher Menschen. Meistens sind dies Leute, deren Toleranz und Weitblick so weit reicht, wie ein Schwein scheißt... *sorry für die herbe Ausdrucksweise...aber irgendwann platzt auch mein Ventil*  Dieses Verhalten ist einfach nur DUMM. Auch wenn diese Menschen "gebildet" sein wollen und / oder gar studieren bzw. studiert haben, so sagt dies bekanntermaßen nicht wirklich etwas über deren Intelligenz aus, denn diese Art der "Bildung" beschränkt sich zuweilen in partiell angelernten, was trotz dessen nicht vor allgemeiner Dummheit schützt. Leider sehe ich mich mittlerweile fast jeden Tag mit solchen Leuten konfrontiert. Daher habe ich auch keinen Bock mehr, MICH bei anderen dafür zu entschuldigen, zu erklären und mich zu rechtfertigen, was und wer ich bin.

Dies ist erst der Anfang dieses Blogs. Er wird stetig mit meinen Erfahrungen und Gedanken mitwachsen. Und niemand sollte sich so hoch zu Ross wähnen, als dass er auf mich oder andere herabblicken könnte, denn Menschen, die versuchen, etwas total Narrensicheres zu machen, unterschätzen dabei oft den Einfallsreichtum der Narren...

„Die Zensur ist nicht die selbstbewusste und gelassene Selbstverteidigung der Demokratie, sondern eine Mischung aus Gespensterfurcht und inquisitorischer Zensorenmentalität.".

 

 Daher:

FREEDOM OF SPEECH - ES LEBE DAS FREIE WORT!

 

 

...to be continued...Fortsetzung folgt.

 

Wednesday, February 20, 2008 
Tuesday, February 06, 2007 

"...Es gibt nicht nur SCHWARZ oder WEISS!!! ..."

Ich sehe mich ab und zu damit konfrontiert, mich für bestimmte Texte "rechtfertigen" zu müssen. Zumindest will ich bestimmte Vorwürfe nicht kommentarlos stehen oder an mir abprallen lassen, da dies die Meinung bei den Vorwurfsträgern nur noch verstärken würde.

Was genau meine ich?

Zunächst erstmal ein Schlag mit der Kritik - Keule auf alle Köpfe, die glauben, mich in irgendein "politisches Lager" stecken zu können: Wenn man sich schon mit meinen Texte auseinandersetzt, dann sollte dies tiefgründig erfolgen, da man hierbei sehr oft zwischen den Zeilen lesen muss. Andererseits läuft man Gefahr, mich misszuverstehen.
 
Es ist zwar nicht meine Art, mich für meine Texte zu rechtfertigen, da ich 100%ig dahinter stehe. Teilweise mache ich jedoch aus o.g. Gründen Ausnahmen, wie z.B bei "Lebe Deinen Traum" vom Album :"No need to worry", da ich weiß, dass man diesen Song kontrovers diskutieren kann und auch sollte. Das war u.a. eine Intention bei der Fertigung des Textes, denn manche Leute müssen regelrecht unsanft wachgerüttelt werden und dazu braucht man klare und zugegebenermaßen auch provokante Worte. Aber ich wollte, würde und werde meine Musik rein für politische Zwecke etc. nicht missbrauchen.
 
Zu schnell neigt man jedoch - besonders hier in Deutschland - dazu, in ein sog. "Schwarz - Weiß - Denken" zu verfallen, was schlichtweg oberflächlich ist. Wieso gerade in Deutschland fragt Ihr Euch jetzt? Weil wir seit über 60 Jahren so erzogen wurden, keine Nationalbewusstsein haben zu dürfen (außer zur Fussball - WM *lol*). Das ist "politisch korrekt". Jawohl! Es ist aber auch genau der Fehler in unserem (sozialen) System: Keiner fühlt sich mehr für irgendetwas verantwortlich. Das kann man fast schon als einen "anomischen Zustand" bezeichnen. Sobald man jedoch derartige innenpolitische Probleme anspricht - die eigentlich jedem auffallen müssten - und diese auch noch auf den Punkt bringt, begibt man sich sofort in die Gefahr, dem "rechten Lager" zugeordnet zu werden. Ich selbst sehe diese und viele weitere Probleme und spreche sie auch offen an. Was also ist falsch daran, wenn man einen gesunden Menschenverstand besitzt und erkennt, wo die wahren Probleme liegen? MAN IST UNBEQUEM!
 
Was / wer bin ich eigentlich?
 
ICH BIN REALIST! Das sind die Schlimmsten, denn die haben offene Augen, Ohren und Sinne in ALLE Richtungen, einen Mund, der durch nichts zu stopfen ist und einen messerscharfen, klaren sowie politisch unabhängigen Verstand.
 
Dennoch zum Schluss klare Worte an dieser Stelle:
 
IM LEBEN DES ALEX P. UND IN MEINER MUSIK FINDEN EXTREMISMUS (EGAL OB VON RECHTS ODER LINKS), POLITISCHE VERBLENDUNG UND AUGENWISCHEREI JEGLICHER ART SOWIE RASSISMUS, HASS & GEWALT KEINEN NÄHRBODEN!!!
 
Es ist nicht meine Aufgabe , Euch zu belehren. Macht einfach die Augen und Ohren auf und Ihr werdet sehen und vielleicht auch mich verstehen...
 
In diesem Sinne -
 
GEBRAUCHT EUREN VERSTAND!
 
>Alex<
Thursday, November 02, 2006 

Was darf ich mit meinem Hörbuch / einer Hörbuch- oder Musik-CD machen und was nicht?

Wer eine CD kauft, erwirbt das Eigentum an der Plastikscheibe, nicht jedoch die Rechte an den Inhalten der CD, also die Rechte der Autoren oder ausübenden Künstler (Sprecher) sowie Hersteller der CD. Niemand darf daher fremdes „geistiges Eigentum" ohne Genehmigung verwerten, selbst wenn sie/er Eigentümer an der CD Plastikscheibe ist. Der Käufer erwirbt mit dem Eigentum an der Scheibe allein das Recht, die Musik im privaten Rahmen zu hören. Die Vervielfältigung eines Tonträgers ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Zustimmung jedes Rechteinhabers eingeholt wurde. Eine Ausnahme von diesem grundsätzlichen Verbot stellt jedoch die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch dar.

Was bedeutet die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch?

Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Inhalte und Werke zum privaten Gebrauch sind im engen Rahmen des § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausnahmsweise zulässig. Zu beachten ist, dass allein die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke für den privaten Gebrauch zulässig ist. Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Es dürfen immer nur einzelne bzw. einige wenige Kopien angefertigt werden. Ob damit eine bestimmte Anzahl festgelegt wird, da sind sich die Juristen nicht ganz einig. Dies hängt von dem rein persönlichen Bedarf des Einzelnen ab. In der Regel wird davon ein Exemplar gedeckt sein, in Ausnahmefällen können dies jedoch auch mehrere Exemplare sein. Erlaubt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn ich die Original-CD nicht im Auto liegenlasssen möchte.

  1. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, also zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse der eigenen Person oder mit ihr durch ein persönliches Band verbundener Personen, etwa Familien- oder enger Freundeskreis.

  1. Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Vervielfältigung mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verschenken, zu verkaufen oder zu tauschen. Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen.

Die Vervielfältigung darf weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Damit ist eine Vervielfältigung, die auch beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient, ausgeschlossen. Anders als beispielsweise beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren von CDs keine Einkünfte erzielt werden. Zwar darf die private Kopie einer CD auch durch einen Dritten hergestellt werden, aber nur wenn dies unentgeltlich und auf Weisung des Befugten geschieht.

  1. Weiteres Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muss. Illegal erlangte CDs und offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen dürfen also nie, auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. Das Kopieren einer offensichtlichen Raubkopie ist in jedem Fall illegal.

  1. Ist ein Tonträger kopiergeschützt, so muss dieser Schutz respektiert werden. Das Knacken eines Kopierschutzes ist nicht zulässig, auch nicht im Rahmen der Erstellung einer privaten Kopie.

  1. Ganz wichtig ist ferner, dass die Vervielfältigungsstücke, auch die rechtmäßig hergestellten, keinesfalls verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht öffentlich angeboten, verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. Damit ist das zur Verfügung Stellen von Hörbüchern- oder Hörspielen, auch wenn es sich dabei zunächst um eine zulässige private Kopie gehandelt hat, in so genannten „Internet-Tauschbörsen" grundsätzlich ausgeschlossen und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar.

  1. Zu beachten ist ferner, dass Noten und (im wesentlichen) vollständige Bücher und Zeitschriften grundsätzlich auch zum privaten Gebrauch nicht vervielfältigt werden dürfen, wenn die Vervielfältigung nicht durch Abschreiben erfolgt.

Darf ich Hörbücher in Form von Audiodateien über meine Homepage zum Herunterladen anbieten?

Ohne die Erlaubnis der Rechtsinhaber: Nein. Wenn ich Audiodateien meiner Hörbücher zum Download anbiete, mache ich sie öffentlich zugänglich. Das Recht, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), steht jedoch allein den Werkberechtigten zu. Ebensowenig, wie ich eine CD kopieren und an jedermann weitergeben darf, darf ich den Audioinhalt einer CD „in das Internet kopieren" und damit der Öffentlichkeit anbieten. Das gilt nicht nur für den Fall, dass ich anderen das Herunterladen von Hörbüchern ermöglichen möchte, sondern bereits dann, wenn ich anderen nur das An- oder Hineinhören offeriere.

Wenn ich also auf meiner Homepage Hörbuchdateien anbieten möchte, muss ich vorher die Einwilligung sämtlicher Berechtigten einholen. Hierzu können der Hörbuchverlag als Tonträgerhersteller, Autoren, Sprecher, Komponisten und ggf. weitere Urheber- oder Leistungsschutzberechtigte zählen. Hörbuch-Downloadportale wie audible.de, soforthoeren.de, finetunes etc. haben sich die entsprechenden Rechte über die Hörbuchverlage einräumen lassen.

Was bedeutet eigentlich „Filesharing"?

Filesharing-Netzwerke sind ein „Umschlagplatz" für Daten. In den Computernetzwerken werden jeweils zwei Nutzer zum Zweck des Datenaustauschs in direkten Kontakt gebracht, so dass der eine vom anderen eine Datei herunterladen kann, wobei er gleichzeitig wiederum anderen Teilnehmern im System seine Inhalte zum Herunterladen anbietet. Es gibt zwei unterschiedlich strukturierte Netzwerksysteme: Zentral organisierte Netzwerke verwenden einen zentralen Server, über den die Suche nach den Audiodateien und der Verbindungsaufbau zwischen den Teilnehmern durchgeführt wird. Dezentrale oder „Peer-to-Peer"-Netzwerke (wie z.B. DC++ oder früher Napster) funktionieren ohne zentralen Server. Hier leitet das System die Suchanfrage nach einer Audiodatei an alle Rechner weiter, die zum selben Zeitpunkt online sind. Wird der Inhalt bei einem anderen Nutzer gefunden, erfolgt der Dateiaustausch direkt zwischen den beiden Teilnehmern.

Filesharing-Netzwerke werden oft als „Tauschbörsen" bezeichnet. Korrekter wäre der Begriff „Kopierbörse": Bei einem Tausch wechselt ein Werk bzw. Original den Besitzer im Gegenzug gegen ein anderes Werk. Beim Filesharing behält jedoch jeder Teilnehmer seine Audiodatei, bietet sie aber anderen Teilnehmern zur Vervielfältigung an. D.h., beim Download entsteht eine Kopie, es wechseln jedoch keine Dateien ihre Besitzer.

Sind Filesharing-Systeme rechtswidrig?

Werden Audioinhalte oder pdf-Dateien ohne Einwilligung der Rechteinhaber in einem Filesharing-Netzwerk angeboten, so stellt dies einen Verstoß gegen Urheber- und Leistungsschutzrechte dar und ist illegal.

Das Speichern von Audiodateien auf der Festplatte eines Computers stellt eine (digitale) Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG dar. Das Bereitstellen der auf der Festplatte gespeicherten Aufnahmen zum Abruf durch andere Teilnehmer des Filesharing-Netzes fällt unter das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" („Right of Making Available") gem. § 19a UrhG. Diese Rechte liegen bei den Urhebern (z.B. Autor bzw. Verlag) und ausübenden Künstlern (z.B. Sprecher) bzw. dem Tonträgerhersteller (Hörbuchverlag).

Gibt es keine Ausnahmen für private Kopien?

Ausnahmeregelungen des UrhG greifen zugunsten der Teilnehmer von Filesharing-Netzwerken ebensowenig wie zugunsten der Inhaber einer privaten Homepage ein. Zwar sind nach dem UrhG Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (s.o.). Nicht zulässig ist es jedoch, eine zunächst erlaubterweise hergestellte Privatkopie öffentlich zugänglich zu machen oder eine Kopie direkt mit dem Ziel herzustellen, diese über eine Website oder ein Computernetzwerk jedermann zur Vervielfältigung anzubieten.

Darf ich Links auf fremde Audiodatei-Angebote setzen?

Wenn es sich um illegal angebotene Audiodateien handelt: Nein. Bereits das Setzen eines Links auf Audiofiles, die ein anderer illegal im Netz anbietet, ist unzulässig. Dies hat jüngst das OLG München in Bezug auf einen Link zu einem Kopierschutzknacksystem bestätigt. Denn auch durch die Verlinkung mache ich die illegal angebotenen Audiodateien öffentlich zugänglich. Daran ändert es auch nichts, wenn ich mich ausdrücklich von dem verlinkten Inhalt distanziere.

Ist Piraterie strafbar?

Ja, Piraterie ist grundsätzlich strafbar. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch Piraterie-Handlungen sind die Rechte vieler Mitwirkender berührt, unter anderem die der Autoren und der Hörbuchbearbeiter, die der ausübenden Künstler wie z.B. der Sprecher eines Hörbuches, aber auch auch die der Tonträgerhersteller, also der (Hörbuch-)Verlage. Für die Begründung der Strafarkeit genügt es, wenn die Rechte auch nur eines Mitwirkenden verletzt sind.

Für den Bereich der Tonträger-Piraterie gilt: Herstellung und Vertrieb von Raubkopien sind regelmäßig gem. §§ 106 Abs. 1 bzw. 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 108a UrhG strafbar. Ein strafbares „Verbreiten" ist schon bei jedem öffentlichen Anbieten der Raubkopien, z.B. durch Auslage an einem Verkaufsstand oder Versand von Angebotslisten, gegeben. Das Lagern von Raubkopien zum Zwecke des Vertriebs kann bereits ein strafbarer Versuch sein. Im Hinblick auf (Ident-)Fälschungen gilt das zu Raubkopien Gesagte entsprechend. Zusätzlich begehen die Tonträgerfälscher eine strafbare Markenrechtsverletzung.

Im Rahmen der Internet-Piraterie erfassen die genannten Straftatbestände unautorisierte Online-Angebote geschützter Audio-Inhalte: Die Vervielfältigung auf einen Server, sog. Upload, um die Hörbuchaufnahmen öffentlich zugänglich zu machen, ist regelmäßig wegen Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§§ 16, 77 Abs. 1, 85 Abs. 1 UrhG) strafbar. Gleiches gilt für die öffentliche Zugänglichmachung selbst, da diese einem eigenen Ausschließlichkeitsrecht unterfällt (§§ 19a, 78 Abs. 1 Nr. 1, 85 Abs. 1 UrhG).

Ebenfalls macht sich strafbar, wer über Ebay oder eine vergleichbare Plattform mp3-Dateien von Hörbüchern verkauft, indem er sie auf einem Datenträger verschickt (Tonträger-Piraterie) oder per E-Mail an den Käufer versendet (Internet-Piraterie). Das gilt auch dann, wenn die mp3-Dateien zusammen mit der gebrauchten originalen Hörbuch-CD angeboten werden. Selbst wenn die Vervielfältigung des Hörbuchs – und eine solche Vervielfältigung ist auch die Umwandlung in eine mp3-Datei - zum privaten Gebrauch erfolgte und deshalb zulässig war, so stellt das Verkaufen der mp3-Datei doch eine Urheberrechtsverletzung dar, weil auch zulässig hergestellte Vervielfältigungsstücke nicht verbreitet werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG, siehe dazu bereits oben S. 2).

Alle Piraterietonträger unterliegen darüber hinaus der Einziehung, mit der das Eigentum an den Tonträgern auf den Staat übergeht, und dem Vernichtungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz.

Ist wirklich jedes Kopieren einer CD auf CD-R strafbar?

Kopieren zum eigenen privaten Gebrauch ist unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 UrhG zulässig und daher auch nicht strafbar. Man darf in diesem Rahmen aber nur einzelne Kopien eines - nicht zwingend eigenen - Original-Tonträgers anfertigen und die Kopie muss für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Kopie darf nicht an andere Personen der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die Praxis, einen Original-Tonträger in größeren Stückzahlen zu vervielfältigen und die Kopien zu verkaufen, ist somit nicht von § 53 UrhG gedeckt. Ebensowenig ist es zulässig, auf Bestellung gegen Entgelt CD-Kopien anzufertigen. Diese Handlungen sind strafbar.

Wird die Umgehung von Kopierschutz ebenfalls geahndet?

Ja, mit der am 13.09.2003 in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle gibt es auch hinsichtlich der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen Sanktionen. Die Umgehung eines Kopierschutzes ist strafbar (§ 108b Abs. 1 UrhG), sofern sie nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt.

Was ist mit Angeboten von Umgehungstechnologien?

Auch die gewerbliche Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf oder Vermietung von Umgehungsvorrichtungen (§ 95a Abs. 3 UrhG) sind strafbar.

Quelle: Barbara Dietz, Anne-Katrin Leenen, Verena Sich, © Börsenverein 2006 . Wir danken Herrn Dr. Thorsten Braun, Syndikus bei der Deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. sowie beim Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V., für seine freundliche Unterstützung bei der Erstellung dieser Informationen.