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♥►K*0*L◄♥ †PﮎyςЋ0†

Benjamin Thein


Last Updated: 11/24/2009

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Gender: Male
Status: In a Relationship
Age: 19
Sign: Leo

City: Pößneck
State: Thüringen
Country: DE
Signup Date: 10/19/2007
Thursday, June 11, 2009 
3.Die 4 großen Gesetze Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Das LMG stellt die allgemeine Rechtsgrundlage der Lebensmittelgesetzgebung dar, es enthält wichtige Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und vor Täuschung zu schützen. Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Lebensmittelkennzeichnungs- Verordnung erlassen. Die Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungs- Verordnung gelten grundsätzlich für alle verpackten Lebensmittel. Verpackte Ware ist von allen Seiten umschlossene Ware, wie z.B. Dosen, Flaschen, Beutel, Netze usw. Manche Lebensmittel sind jedoch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, obwohl sie in einer Verpackung angeboten werden, u.a. gehören dazu Kakao und Kakaoerzeugnisse, Perlwein, Weinessig, Honig und Zucker. Textilkennzeichnungsgesetz Nach dem Textilkennzeichnungsgesetz dürfen für die Kennzeichnung des in Textilien enthaltenen Materials nur amtlich zugelassen Bezeichnungen (z.B. „Polyester“ oder „Baumwolle“) verwendet werden, des Weiteren verpflichtet das Gesetz Hersteller oder Handel, die Rohstoffzusammensetzung von Textilien zu kennzeichnen. Die Materialkennzeichnung muss deutlich erkennbar eingewebt oder eingenäht sein, bei Kleinartikeln genügt die Angabe auf der Verpackung. Eine freiwillige Kennzeichnung, die aber fast immer vom Hersteller gemacht wird, ist die Pflegekennzeichnung. Wie bei den Lebensmitteln erfolgen auch andere Angaben freiwillige, wie Qualitätshinweise, z.B. „Reine Schurwolle“. Gesetz gegen UWG Das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet irreführende Angaben über Beschaffenheit, Herstellungsart, Preis, und Bezugsbedingungen der angebotenen Waren. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ●Verkehrsbezeichnung(Name des Lebensmittels) ●Füllmenge nach Gewicht (Bei festen Lebensmitteln wird das Gewicht in Gramm oder Kilogramm angegeben, flüssige Lebensmittel werden mit Volumen wie Liter oder Milliliter gekennzeichnet, die Füllmenge kann auch in Stückzahlen angegeben werden.) ●Name oder Firma und Anschrift des Herstellers ●Zutatenverzeichnis (Besteht ein Lebensmittel aus mehr als einer Zutat, ist ein Zutatenverzeichnis erforderlich, die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils angegeben.) ●Mindesthaltbarkeitsdatum (Es gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine typischen Eigenschaften mindestens behält, MHD entspricht nicht dem Verfallsdatum, bei einer Haltbarkeit bis zu drei Monaten müssen tag und Monat angegeben werden, danach Monat und Jahr, und hält das Lebensmittel länger als 18 Monate, braucht nur das Jahr genannt zu werden.)