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Am Montag den 14. September 2009 kam der 32 – jährige Inder, Gaganpreet
Singh K., während eines Hungerstreiks in Schubhaft des
Polizeianhaltezentrums in Wien zu Tode. Singh K. war trotz 38 Tagen
Hungerstreik von Amtsarzt als haftfähig attestiert worden. Am Montag um
6.15 Uhr lebte Singh K. noch – eine Stunde später war er bereits tot
und Reanimationsversuche durch den Amtsarzt und den Notarzt verliefen
erfolglos. Zur Info: Der Amtsarzt ist in der Schubhaft einerseits
zuständig für die Heilbehandlung der Schubhäftlinge und andererseits
für die gutachterliche Tätigkeit für die Polizei und somit in einer
widersprüchlichen Doppelfunktion.
Singh K. reiht sich in eine traurige Todeschronologie des
österreichischen Staates ein, die seit Marcus Omofuma schon eine
schreckliche Regelmäßigkeit im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht
bzw. Verfahren darstellt. Er war in Hungerstreik getreten. Das ist oft die einzige
Möglichkeit um aus der Schubhaft zu kommen und es sollte nicht
vergessen werden, dass Schubhaft Haft ohne Delikt unter
menschenunwürdigsten Bedingungen bedeutet, die weit unter denen des
„normalen“ Strafvollzugs liegen.
Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheitspolizeilichen Abteilung bei
der Wiener Polizei, behauptet „dass es derzeit keine Anzeichen dafür
gibt, dass der Hungerstreik am Tod schuld war, das wird erst die
Obduktion klären müssen.“
Letztere ist mittlerweile erfolgt und als Todesursache wurde ein
Herzinfarkt diagnostiziert. Dass ein Herzinfarkt auf nahezu jede
mögliche Erkrankung oder Schwächung des Körpers erfolgen könnte und das
vorgelegte Ergebnis somit wenig aussagekräftig ist, wird elegant
verschwiegen.
Singh K. ist ein weiteres Opfer des österreichischen Staates,
dessen rassistische und fremdenfeindliche Politik schon Teil der
österreichischen Realität sind.
Übrigens, nur Stunden nach dem bekannt werden des Todes von Singh
K. wurde von der österreichischen Bundesregierung die Verschärfung des
Fremdenrechts beschlossen! Die österreichische Regierung hat sich
darauf geeinigt, dass es in Zukunft mehr Schubhäftlinge geben wird,
„unberechtigte“ Folgeanträge eingebremst werden und es sollen
Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung durchgeführt werden. Das bedeutet ab kommendem Jahr wird bei allen Personen, für deren
Verfahren ein anderer Staat zuständig ist (so genannte Dublin-Fälle),
die Schubhaft angewendet. Die Möglichkeit war zwar an sich schon
gegeben, nun wird die Fremdenpolizei jedoch explizit aufgefordert,
Schubhaft zu verhängen.
Gegen die Schubhaft! Gegen Polizeigewalt! Gegen Rassismus!
No Border! No Nation!
11:36 AM
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